Marken- und Patentrecht

Marken- und Patentrecht


Gewerbliche Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte sind Rechte, die Ihr Unternehmen oder das geistige Eigentum eines Einzelnen schützen. Dazu gehören Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken. Je nach Größe des Unternehmens ist die Bedeutung der einzelnen Rechte unterschiedlich. Ein Unternehmen kann heute nicht mehr ohne Schutz seines Namens oder seines Logos leben. Aus handelsrechtlicher Sicht ist der Firmenname geschützt über die Tätigkeit des Unternhmens im Markt. Als gewerbliches Schutzrecht jedoch gewinnt Ihr Produktname erst dann richtig an Bedeutung, wenn für diesen ein Markenschutz beim zuständigen Markenamt in Deutschland oder in Europa eingetragen worden ist. Mit einer solchen Eintragung entwickelt sich ein eigener Wert als Marke Ihres Unternehmens.


Anmeldung eines Patents

An die Anmeldung von Patenten werden die höchsten Ansprüche gestellt. Es sollten bei der Anmeldung genaue Pläne, Beschreibungen, Skizzen und Zeichnungen abgeliefert werden. Die Verfahren dauern relativ lang, da die Patentämter genaue Prüfungen anstellen, ob das Patent tatsächlich "neu" ist. Patente sind in der Regel auch teurer als andere Schutzrechtsanmeldungen. Sie gewähren jedoch auch den längsten und besten Schutz für Erfindungen. Nicht jede "Erfindung" taugt jedoch zum Patent. Als Anwälte arbeiten wir mit Patentanwälten zusammen, die in der Regel keine Juristen sind, sondern ausgewiesene Ingenieure, Physiker oder Chemiker mit patentrechtlicher Zusatzqualifikation. Mit Ihnen gemeinsam wird die Patentschrift geschrieben und beim Patentamt eingereicht.

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